Durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Erste Pflegestärkungsgesetz werden fast alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um vier Prozent angehoben. Zudem gibt es nun mehr Leistungen etwa für die Inanspruchnahme niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote, für Umbaumaßnahmen oder für Hilfsmittel. Und die stationäre Pflege wird durch rund 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte gestärkt. Insgesamt stehen jährlich 2,4 Milliarden
Euro mehr zur Verfügung - Geld, das unmittelbar bei den Menschen in der Pflege ankommt.
Es stehen deutlich mehr Mittel für die häusliche Pflege zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich, um die Betreuung und pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden besser zu unterstützen.
Die finanziellen Zuschüsse für Umbaumaßnahmen - wie den Abbau von Schwellen oder den Einbau barrierefreier Duschen - steigen deutlich von bisher bis zu 2.557 Euro auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Somit können Pflegebedürftige länger im gewohnten Umfeld bleiben.Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden.