Die häusliche Krankenpflege in Deutschland ist eine Leistung der Krankenversicherung, die im akuten Krankheitsfall erforderliche ambulante Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfasst.
Sie wird erbracht, wenn das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert werden soll, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist.
Die Anspruchsdauer für die ambulante Krankenpflege beträgt in der Regel vier Wochen je Krankheitsfall.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten in ihrem Haushalt bzw. in ihrer Familie häusliche Krankenpflege durch geeignetes Pflegepersonal (z. B. Ambulante Pflegedienste, Sozialstationen oder ähnliche Einrichtungen), wenn dies zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist, um
- eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder die Dauer derselben zu verkürzen, oder
- eine Krankenhausbehandlung angezeigt aber nicht durchführbar ist (§ 37 Abs.1 SGB V)
- oder wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (§ 37 Abs.2 SGB V).