Als Privatleistungen werden alle Leistungen bezeichnet, die nicht durch einen der Leistungsträger (Kranken-, Pflegekasse) vergütet werden, bzw. Leistungen, die über die Leistungsgrenzen hinausgehen. Typische Vertreter solcher Leistungen sind hauswirtschaftliche Leistungen, aber auch Leistungen der Grundpflege.
Die Erbringung der Leistungen erfolgt dann ausschließlich auf private Rechnung und wird i.d.R. am Monatsende bzw. am Anfang des nächsten Monats in Rechnung gestellt.